Emsdettener Konflikte 1918
Emsdetten gehörte im Jahre 1918 gewiß nicht zu den revolutionären Zentren Deutschlands. Dennoch stieg auch hier die Unzufriedenheit, als immer mehr Männer fielen oder in Gefangenschaft gerieten, als die Lebensmittelversorgung für alle zum Problem wurde, die nicht über eigenes Land verfügten und immer mehr Regeln der Mangelverwaltung das tägliche Leben einschränkten.
Recht anschaulich werden die meist unter der Decke bleibenden Spannungen in dem Konflikt zwischen dem Kinobetreiber Wilhelm Wiedau und dem Amtmann Richard Schipper. Hier prallten zwei Persönlichkeiten aufeinander, die auf ganz verschiedene Weise das Kaiserreich verkörperten.
Richard Schipper und Wilhelm Wiedau
Richard Schipper war aufgrund seiner militärischen Verdienste im Krieg gegen Frankreich bereits mit 23 Jahren als Amtmann in Emsdetten installiert worden und behielt diese Position bis 1919 bei. Es war nicht ungewöhnlich, daß die Position des Amtmanns karrieretechnisch eine Sackgasse darstellte, in der es allenfalls durch die Versetzung in ein bevölkerungsreicheres Amt den Aufstieg in eine höhere Besoldungsgruppe gab. Schipper erreichte den Effekt, in dem er am Orte blieb, während er vom Bevölkerungswachstum profitierte: Emsdetten hatte gegen Ende des Ersten Weltkriegs fast dreimal so viel Einwohner wie 1870/71. Schipper setzte sich aktiv für eine Reihe lokaler Modernisierungen ein, vom Ausbau des Schulwesens über die Feuerwehr, die Emsbrücke nach Sinningen bis zur Sparkasse, fremdelte aber auch mit einigen Begleiterscheinungen des Industriezeitalters. In seinen Quartalsberichten an den Kreis findet die Landwirtschaft viel Aufmerksamkeit, während die aktuelle Lage der Industrie mit stereotypen Sätzen abgespeist wird, die nicht unbedingt die reale Konjunkturen widerspiegelten.
Wilhelm Wiedau hingegen war ein mehrfacher Unternehmer in einer damals noch sehr neuen Technologie. Eine Tätigkeit als Zechenschreiner im Raum Bochum konnte ihn nicht halten, er versuchte sein Glück wie sein Vater als Gastwirt, bald darauf als Schausteller. 1897, nur zwei Jahre nachdem die Brüder Lumière in Paris zum ersten Mal Filme in einer kommerziellen Aufführung gezeigt hatte, erwarb er ein Vorführgerät und wahrscheinlich auch eine Kamera. Mit dieser Ausstattung zog er nun im Münsterland und Ruhrgebiet über Volksfeste und Kirmessen. Bereits 1898 soll er auch selbst dokumentarisch die Pfingstkirmes in Blankenstein gefilmt haben, um seinem Publikum ein lokal interessantes Programm bieten zu können. In diesen Wanderjahren muß er auch bereits nach Emsdetten gekommen sein.
Gleichzeitig schien er sich nicht allein auf die Attraktivität des mobilen Kinogeschäftes verlassen zu wollen. Ein Gewerbeschein aus Warendorf (1904) deckte sicherheitshalbe auch das „Vorzeigen der lebenden und sprechenden Photographien sowie Sehenswürdigkeiten, Preisschießen, Inbetriebsetzung eines Karusells (!) mit elektr. Betrieb“ ab.
Zwei Jahre später entschied er jedoch, daß die Zukunft beim stationären Kino liege und gründete mit einem Compagnon die „1. Westfälische Kinematographe Co.“. Nicht ein einzelnes Kino sollte es sein, sondern gleich eine Kette mit Niederlassungen – mindestens – in Münster, Oelde und Osnabrück. Das ehrgeizige Projekt scheiterte jedoch. Wiedau ging nach Emsdetten und errichtete dort an der Wilhelmstraße das „Lichtspielhaus“, das 1913 in Betrieb. Die Entscheidung für Emsdetten fiel vielleicht deshalb, weil sein Sohn dort eine Autowerkstatt mit Fahrschule betrieb.
Beschwerden und Antworten
Als der 1914 zum Kriegsdienst eingezogen wurde, stellte Wiedau senior in dieser Werkstatt „einige Drehbänke auf, um für eine auswärtige Firma Granatenhülsen zu bearbeiten. Nach und nach wurden noch 2 Bohrmaschinen, eine Stanze und eine Säge und eine Schleifmaschine in der Werkstatt aufgestellt und 3 oder 4 Hilfskräfte in dem Betriebe beschäftigt.“ Diese zusätzliche Erwerbsquelle war vermutlich wichtig, weil das Kino nicht regelmäßig in Betrieb war. Wilhelm Wiedau reichte am 15. April 1918 eine Reihe von Beschwerden gegen den Amtmann Richard Schipper ein, vermutlich beim Regierungspräsdium als zuständiger Aufsichtsbehörde. Das entsprechende Dokument ist nicht mehr erhalten; wir sind daher auf die Entgegnung Schippers angewiesen, in der er gegenüber dem Landrat die Beschwerdepunkte aus seiner Sicht beschreibt und zurückweist.
Gleichwohl zeigen sie, wo alles in diesem letzten Kriegsjahr lokale Konfliktlinien verliefen, auch wenn wir annehmen dürfen, dass sie ein subjektives und unvollständiges Bild vermitteln. Der erste Streitpunkt in der Reihenfolge, wie sie Schipper vornimmt, dreht sich um Fahrradreifen, ein rationiertes Gut. Wiedau klagt, sein Antrag dafür sei als unbegründet abgelehnt worden, im Gegensatz zu denen von Handwerkern, die ein enges Verhältnis zur Verwaltung pflegten. Natürlich erklärt Schipper, Ausnahmegenehmigungen nur sehr selten und dann rein sachlich begründet vergeben zu haben. Dergleichen war in dieser Zeit der Rationierungen normal. Aber gleich hier wurde die Auseinandersetzung persönlich: Wiedau soll die gut vernetzten Handwerker als „Kriecher“ bezeichnet haben, was Schipper sofort umdreht: „Ich kenne hierorts nur eine einzige Person, welche diese Bezeichnung verdient und das ist, resp. war, solange sein Gesuch um Belassung der Fahrradbereifung nicht abgelehnt war, diese unschöne Eigenschaft hatte ich schon s. Zt, als er noch als Schausteller zur hies. Kirmes kam, an ihm wahrgenommen – der Wiedau selbst.“ Schipper bittet den Landrat, im Zweifelsfall auf das Urteil „angesehener Bürger der Gemeinde“, gerade auch die Mitglieder der Gemeinde- und Amtsvertretungen zu hören, die seine Amtsführung als fair beurteilten.
Beim zweiten Vorwurf ging es um einen Landwirtssohn. Sein Vater war gestorben. Unter diesen Möglichkeiten gab es die Möglichkeit, den Sohn aus dem Kriegsdienst zurückzuholen, wenn seine Anwesenheit auf dem Hofe für die Lebensmittelversorgung der Bevölkerung und der Armee als unabdingbar angesehen wurde. Allerdings gelang Schipper dies nicht, laut Wiedau wieder aus persönlicher Voreingenommenheit. Wiedau soll auch die Mutter und Schwester des Soldaten aufgesucht haben und ihnen seine Sicht der Angelegenheit aufgedrängt haben. Die Gegenseite zu diesen Anträgen in den Akten des Stellvertretenden Generalkommandos Münster sind im Zweiten Weltkrieg verbrannt und können keine Auskunft geben, wie einzelne Anträge formuliert waren, oder wie jeweils die Reaktion der Militärbehörde aussah. Allerdings waren Rückstellungsgesuche sehr zahlreich. Kritik, wie sie auch aus anderen Orten kam, legt nahe, dass ein lokaler Amtmann schon sehr überzeugend argumentieren mußte, wenn er Erfolg haben wollte, gerade angesichts der personellen Ausfälle in der späteren Phase des Krieges. Ob Schipper daher ein persönlicher Vorwurf zu machen war, muß offen bleiben.
In der dritten Angelegenheit ist etwas unklar, worin der Vorwurf bestanden hatte. Im Kern geht es um einen „bisher unbestraften und durchaus in gutem Ruf stehenden“ Maurermeister, der jetzt im Korpsbekleidungsamt arbeitete und dort etwas Leder gestohlen hatte, um die Schuhe der Familie zu erneuern. Hatte sich Schipper nach Wiedaus Meinung zu wenig für den Familienvater eingesetzt, oder zu wenig auf Recht und Ordnung gegeben? Der Mann wurde „mit einer kurzen Gefängnisstrafe belegt“.
Die beiden letzten Vorwürfe drehen sich um den Komplex der „Metallgelder“. Hier sei für den Kontext erwähnt, daß im Ersten Weltkrieg für die Bedürfnisse des Militärs und der Rüstungsindustrie Sammlungen für alle möglichen Rohstoffe stattfanden: Neben Lebensmitteln und potientiellem Viehfutter waren das so verschiedene Dinge wie Glas, Textilien, Haare oder Gummiwaren. Metall und metallhaltige Produkte nahmen eine besonders zentrale Rolle ein. Für die Sammlungen wurden manchmal Schulkinder eingesetzt, in anderen Fällen aber auch Angehörige des öffentlichen Dienstes oder sonstige Zivilisten. Je nach Sammelerfolg sollten sie für ihre Mühen eine Entschädigung erhalten, die auf lokaler Ebene der Amtmann oder Bürgermeister zu verteilen hatte. Auch die gerechte Verteilung dieser Gelder stellte vielerorts eine potentielle Quelle von Streitigkeiten dar.
Der Fall des Gemeindebeamten Johannes Judith, zu dessen Fürsprecher sich Wiedau macht,hatte eine Vorgeschichte. Angesichts der rapide steigenden Lebenshaltungskosten und einer großen Familie hatte Judith mehrfach vergeblich Anträge auf Gehaltserhöhung gestellt, bis er in einem Schreiben – nach Ansicht Schippers und des Landratsamtes – unangemessen beleidigend geworden war. Schipper wollte ihn schon wegen Beleidigung anzeigen, verzichtete aber gegen ein Entschuldigungsschreiben Judiths darauf, „aus Rücksicht gegen die große kinderreiche Familie des Genannten und in Anbetracht des nervösen Zustandes, in welchem sich der Genannte damals befand“. Es klingt ein bißchen so, als habe ihn der Landrat dazu gedrängt. Offenbar als Alternativstrategie beantragte Judith dann, daß ihm wie anderen Beamten auch ein Teil der „Metallgelder“ zugeteilt würden. Schipper teilt nicht mit, ob dieses Anliegen Erfolg hatte, sondern begnügt sich mit dem Hinweis, daß dieses Schreiben frei von Beleidigungen gewesen sei. Zu einem ungenannten Zeitpunkt danach kündigte die Amtsvertretung Judith seine Dienstwohnung, laut Wiedau als Racheakt, laut Schipper, weil „Judith Forderungen stellte, auf welche die Amtsvertretung nicht eingehen wollte und dem Genannten hier auch ein eigenes Wohnhaus zur Verfügung stand.“
Aber an wen gingen nun die Metallgelder? Wiedau scheint angedeutet zu haben, Schipper habe sie veruntreut. Auch sei neben Judith auch der Wachtmeister zu wenig für seine Arbeit entschädigt worden. Laut Schipper wurde das Geld „mit Ausnahme eines dem hies. Wachtmeister und einigen anderen Bürobeamten zugewendeten Betrages ganz zur Uniformierung der hies. Jugendwehr verwendet worden ist.“ Die Jugendwehr war eine bei Kriegsbeginn eingerichtete Organisation für Jungen über vierzehn Jahren, die mit allerlei Übungen auf ihr künftiges Dasein als Soldat vorbereitet werden sollten. Daneben bot sie auch ein Sportangebot. Schipper behauptet, ohne die Metallgelder wäre es nicht gelungen, eine derartige Gruppe zu gründen. Er ging wohl zu Recht davon aus, daß dieses Argument bei seinen Vorgesetzten Gewicht haben würde. Allerdings spricht auch einiges dafür, daß die Jugendwehr bei fortschreitendem Kriegsverlauf für die Jugendlichen immer weniger attraktiv war. In einer öffentlichen Bekanntmachung sagte Schipper am 3. März 1918: „Diejenigen Mitglieder der hiesigen Jugendkompagnie, welche den Übungen in letzter zeit ohne Entschuldigung fernblieben, werden hierdurch letztmalig aufgefordert, für die Folge an den Versammlungen und Übungen der Wehr regelmäßig teilzunehmen, oder aber sich ordnungsmäßig unter Abgabe ihrer Uniform- und Ausrüstungsstücke abzumelden.“ Gerade das mit den Uniformen war so ein Thema. Bereits 1917 gab es eine Warnung, weil ehemalige Mitglieder ihre Uniformen nicht bei Austritt zurückgaben, sondern einfach die Kennzeichen entfernten und sie dann als Zivilkleidung trugen. Völlig aus der Luft gegriffen sei hingegen das Gerücht, er habe mit dem Geld die Feuerwehrkapelle gesponsert. Sie liege ihm sehr am Herzen, deswegen seien alle Zuschüsse aus seinen privaten Mitteln erfolgt über einen längeren Zeitraum vor Kriegsbeginn. Da die Kapelle offenbar während des Krieges nicht aktiv war, stimmt die Aussage Schippers dazu wohl. Wenn trotzdem derartige Gerüchte kursierten, liegt aber der Verdacht nahe, daß ihm viele nicht (mehr) zutrauten, Prioritäten an den richtigen Stellen zu setzen.
Unabhängig von konkreten Vorwürfen soll Wiedau behauptet haben, Schipper werde als Reaktion auf selbstherrliche Entscheidungen im Ort spöttisch „Richard der Allmächtige“ genannt. Bemerkenswert ist, daß Schipper sich nicht damit begnügt zu sagen, ein derartiger Spottname habe keine Berechtigung. Vielmehr behauptet er, Wiedau selbst habe den Namen erfunden, ohne dass er sich habe durchsetzen können. Ihm scheint nicht klar zu sein, daß derartige Bezeichnungen im Zweifelsfall dort kursierten, wo ein Amtmann sie nicht hören würde. Es passt aber zur Behauptung Wiedaus, der Bauunternehmer August Poggemann habe gesagt, „es habe keinen Zweck, zu den Gemeinderatssitzungen zu gehen, der Amtmann tue doch, was er wolle“. Schipper glaubt diese Aussage nicht, hat aber (wohlweislich?) Poggemann auch nicht selbst dazu befragt. Er will dazu nur „erklären, daß die bezgl. Ansichten bei den Gemeindevertretern denn doch sehr verschieden sind.“ Das passt nicht zu Schippers früheren Erklärung, er habe die Unterstützung der ganzen Amts- und Gemeindevertretung.
Schipper kündigte gleich eingangs seines Schreibens an, gegen Wiedau Klage wegen Beleidigung seiner Person einzureichen. Das Regierungspräsidium ließ sich Zeit bis Juli, um den Konflikt im Sinne des Amtmannes zu entscheiden.

Geschäftsbehinderung oder haltlose Beleidigung?
Manche Punkte, die Wiedau vorbrachte, werden Teil des lokalen Geredes gewesen sein. Dagegen hatte eine Zeitungsannonce vom Juni einen Charakter, der nicht ignoriert werden konnte. Im April hatte Wiedau sein Geschäft um die Reparatur von Landmaschinen erweitert. Im Juni berichtet er: „Ein hiesiger Herr sucht gegenwärtig die Landwirte und auch Fabrikbesitzer zu beeinflussen, bei mir nicht arbeiten zu lassen. In meinen Augen ist dieser Herr ein ganz gemeiner Schurke, der sehr viel auf dem Gewissen hat und für das Gefängnis reif ist. Diene Ihnen dieses zur Warnung und, werfen sie doch nicht mit Steinen, da sie doch in einem gefährlichen Glaskasten sitzen. N. B. Um Irrtümer zu vermeiden, teile ich nebenbei mit, daß dieser Schurke kein Konkurrent von mir ist.“
Zweifellos überschreitet dieser Sprachgebrauch die Regeln des Anstands. Aber wie kam Richard Schipper darauf, diesen Text auf sich zu beziehen? Es ist nicht anzunehmen, daß er die Zeit hatte, potentielle Kunden Wiedaus zu diesem Zweck persönlich aufzusuchen. Anders sah das bei den beiden aus, die Wiedau später selbst benennt, um eine Anklage gegen ihn abzuwenden: Bernhard Kock und Gerhard Hellebröcker. Bernhard Kock (1868-1924) betrieb eine Gastwirtschaft mit Saal an der Rheiner Straße. Im Krieg gingen die Geschäfte jedoch schlecht, Ende Juni 1918 mußte er sie mangels Vorräten vorübergehend sogar schließen. Bereits früher hatte er eine neue Funktion aufgenommen, nämlich die eines Viehaufkäufers als Teil des Fleischbewirtschaftungssystems. In dieser Position, die er nur mit Zustimmung des Amtmannes bekommen haben konnte, suchte er regelmäßig landwirtschaftliche Betriebe auf. Da die Zwangsabgaben den Bauern nicht gefielen und manch einer versuchte, sie zu umgehen, war er jedoch auch immer wieder Konfliktsituationen ausgesetzt. Ende 1918 gab er den Posten auf und wandte sich wieder ganz seiner Gaststätte zu. Gerhard Hellebröcker hatte vom Textilarbeiter den Sprung zum Gewerkschaftssekretär geschafft. Nachdem er im Krieg verwundet worden war, stellte ihn die AOK des Kreises Steinfurt im Januar 1917 als Angestellten an. Über eine Vielzahl von Vereinen war er lokal vernetzt. 1922 würde auch er sich als Wirt selbständig machen. Er war bereits vor 1918 Mitglied der von Schipper als loyal bezeichneten Gemeindevertretung. Bei beiden ist denkbar, daß sie von Schipper angestiftet wurden. Als Wiedau im September an die Regierung in Münster schrieb, um die Klage gegen ihn noch abzuwenden, legt er sich auf Bernhard Kock fest: „Kock hat sich auch wirklich betroffen gefühlt, denn er hat Dutzende von Leuten im Ort und in den verschiedenen Wirtschaften gefragt, ob sie nicht wüßten, wen ich mit der Annonce meinte.“ Daß Schipper überhaupt hineingezogen worden sei, habe er zumindest nicht direkt zu verantworten, es täte ihm auch leid, es liege wohl daran, dass so viele Menschen im Ort über seine schriftliche Beschwerde Bescheid wüßten. Ungeachtet des versöhnlichen Schreibens sah sich die Regierung „wegen der Schwere der Beleidigungen“ außerstande, die Klage zurückzunehmen. Am 8. November, als in Teilen die Landes die Revolution bereits begonnen habe, bittet Schipper darum, diesen Bescheid veröffentlichen zu dürfen. Am 18. November, da ist der Kaiser gestürzt, teilt Landrat Plenio mit, daß der Bescheid nicht für die Öffentlichkeit bestimmt sei und der weitere Gang der Dinge abgewartet werden solle.
Nachspiel Mai 1919
Es sollte Mai 1919 werden, bis das Schöffengericht Burgsteinfurt sich der Sache annahm. Das Gericht entschied zugunsten von Wiedau. Interessant ist jetzt, daß Schipper das Verfahren verschiedenen Adressaten gegenüber verschieden darstellt. In einer öffentlichen Bekanntmachung als Amtmann erklärt er, das Gericht habe Wiedau nicht inhaltlich recht gegeben, sondern vielmehr sei hier eine generelle Amnestie wirksam geworden. Das macht nicht plausibel, warum er eine Berufung ankündigt. Anders ist es bei seinem Brief an das Regierungspräsidium: „Unbegreiflicher Weise ist der nebenstehend genannte p Wiedau durch das Schöffengericht zu Burgsteinfurt in seiner Sitzung vom 8. ds. Mts. Von der Anklage der schweren öffentlichen Beleidigung des Unterzeichneten freigesprochen worden, indem man seiner Behauptung, er habe in seinem Schmähartikel in der Emsdettener Zeitung und seinen in den Wirtshäusern getätigten Beschimpfungen und Beleidigungen den Amtmann ja gar nicht gemeint, Glauben schenkte und von den Zeugen, welche das Gegenteil bezeugen konnten, niemanden vernahm. Hier gibt es keinen Menschen, welcher nicht davon überzeugt ist, dass der p Wiedau mit seinen Beleidigungen niemanden anders als den Unterzeichneten hat treffen wollen“ Offensichtlich wurde ihm bald klar, daß seine öffentlich vorgebrachte Erklärung nicht genügte, deshalb legte er mit einer weiteren amtlichen Bekanntmachung nach, in der er nach Zeugen gegen Wiedau ruft. „Insbesondere kommt es auf die Ermittelung von Verleumdungen an, welche öffentlich, d. h. auf der Straße, in Wirtschaftslokalen oder auch an andere Stellen gleichzeitig mehreren Personen gegenüber von dem p. Wiedau gegen mich gerichtet worden sind. Schon bloße Andeutungen seitens des Genannten, durch welche auf eine Bezichtigung meiner Person wegen irgend einer ehrverletzenden Handlung geschlossen werden kann – z. B. über den Verbleib von Jagdpacht- und Metallgeldern – gelten als Beleidigungen. Ganz besonderen Wert lege ich aber darauf festzustellen, welchen Personen gegenüber Wiedau Bemerkungen oder Andeutungen gemacht hat, aus welchen angenommen werden kann, daß er mit seinem Schmähartikel in der Nr 136 der Emsdettener Volkszeitung vom 14. 6. v. Js den Unterzeichneten hat treffen wollen.“
Wiedau reagierte mit Sarkasmus, ebenfalls öffentlich in der Tageszeitung: „Aufklärung. Um den vielen Fragestellern Aufklärung darüber zu geben, wer die vielen Bekanntmachungen des Herrn Amtmann Schipper in meiner Strafsache bezahle und ob dieselben von der Gemeindekasse getragen werden müßten, diene Ihnen folgendes zur Aufklärung:
Das Amt Emsdetten hat mit dem Verleger Lechte ein Abkommen dahin getroffen, daß das Amt soviel Bekanntmachungen erlassen kann, als es will und zwar zu einem jährlichen Pauschalbetrag. Es ist dies nun letztlich Sache des Herrn Lechte, ob der diese Bekanntmachung als ‚Amtliche‘ oder als ‚Privatsache‘ ansieht. Auf alle Fälle leidet unsere Gemeindekasse dadurch keinen Schaden. Also deshalb keine unnütze Aufregung. Wilh. Wiedau.“ Die rechtliche Angelegenheit verlief im Sande.
Vermutlich passierte dies auch, weil sich im Mai 1919 Schipper selbst bereits auf dem absteigenden Ast befand. Niemand, der sich nicht ohnehin bereits als Zeuge zur Verfügung gestellt hätte, hätte etwas dadurch zu gewinnen gehabt, jetzt noch hervorzutreten. Außerdem wollten die meisten den Krieg, auch mit seinen lokalen Konflikten hinter sich lassen. Anfang Mai hatte er sich krank gemeldet und mußte gleich öffentlich dementieren, daß es sich dabei um den Einstieg in den Ruhestand handele. Tatsächlich sollte es doch darauf hinauslaufen, auch wenn sich die Verhandlungen, unter welchen Bedingungen Schipper sich von seinem Amt zurückziehen würde, bis Mitte Juli hinzogen. Das ganze wurde so diskret abgewickelt, daß anzunehmen ist, daß gerade die angesehenen Bürger, auf die sich Schipper gern bezogen hatte, hierbei die Strippen zogen.
Am 30. Juli 1919 rückt Wilhelm Wiedau für die SPD in die Gemeindevertretung nach. Der Betrieb an der Hansestraße wurde nach Kriegsende von seinem Sohn übernommen und weiterentwickelt, während sich der Vater auf das Lichtspielhaus konzentrierte. Er starb recht plötzlich 1924. Auch Johannes Judith auf der SPD-Liste für die erste demokratische Gemeindevertretung Emsdettens kandidiert und Erfolg gehabt. Im Frühling 1919 gründete er zusammen mit Hubert Vietmeyer die „Vereinigung der Beamten und Angestellten des Amtes Emsdetten“. Er arbeitete weiter für die Gemeinde-/Amtsverwaltung bis er 1930 in den Ruhestand ging. August Poggemann zog sich nach der Revolution aus der aktiven Politik zurück, blieb aber in zahlreichen Vereinen aktiv. Er starb 1929.
Was kann uns der Konflikt Schipper-Wiedau über die Stimmung in Emsdetten im Frühling/Sommer 1918 sagen? Zweifellos ist zu berücksichtigen, daß hier zwei Egos aufeinanderprallten, die sich für massive gegenseitige Beschuldigungen nicht zu schade waren. Gleichzeitig wird der Amtmann zu diesem späten Zeitpunkt des Krieges offensichtlich über negatives öffentliches Gerede sehr beunruhigt. Die Mehrheit der Streitpunkte richtet sich auf Themen, wie es sie zu Friedenszeiten nicht gegeben hatte, reflektieren die zusätzlich Anspannung, wie es sie gleichermaßen in der Zivilbevölkerung wie in der öffentlichen Verwaltung. Wenngleich Emsdetten – sie sich im November bestätigen sollte – von einer offen revolutionären Stimmung weit entfernt war, war das Vertrauen in die Fähigkeit der Verwaltung, Alltagsprobleme lösen zu können oder auch nur zu wollen, zurückgegangen.

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